Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: März 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge und Leistungen von Erbacher Bau, Inhaber Granit Shala, Forststraße 8, 73529 Schwäbisch Gmünd (nachfolgend „Auftragnehmer"), gegenüber Auftraggebern.

§ 1 – Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Bauleistungen, Renovierungs- und Sanierungsarbeiten sowie sonstige handwerkliche Leistungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgeschlossen werden.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).

§ 2 – Vertragsschluss und Angebote

Anfragen und Kostenvoranschläge des Auftraggebers sind unverbindlich. Ein Angebot des Auftragnehmers ist für den Auftraggeber 30 Tage ab Ausstellungsdatum bindend, sofern keine andere Frist angegeben ist.

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.

Mündliche Zusagen, Nebenabreden und nachträgliche Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers, um wirksam zu sein.

Kostenvoranschläge nach § 650 BGB sind nur dann bindend, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Andernfalls stellen sie eine unverbindliche Schätzung dar.

§ 3 – Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung und dem dazugehörigen Angebot. Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden als Nachtragsleistungen gesondert berechnet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der Vertragspflichten geeignete Nachunternehmer einzusetzen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

Änderungen des Leistungsumfangs durch den Auftraggeber sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Mehrleistungen ohne entsprechende Vergütungsvereinbarung zu erbringen.

§ 4 – Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung ist nach Abnahme der Leistungen fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Projekten mit einer Ausführungsdauer von mehr als 4 Wochen oder einem Auftragsvolumen über 3.000 EUR netto sind Abschlagszahlungen nach dem Baufortschritt geschuldet.

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Bei Zahlungsverzug berechnet der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (§ 247 BGB) gegenüber Unternehmern bzw. 5 Prozentpunkten gegenüber Verbrauchern.

Skontoabzüge sind nur zulässig, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht anerkannter Mängel zurückzuhalten, soweit der einbehaltene Betrag das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten übersteigt.

§ 5 – Ausführungsfristen

Vereinbarte Ausführungsfristen gelten als Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich verbindliche Fertigstellungstermine vereinbart wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, unvorhergesehene Baumängel des Bestands, witterungsbedingte Einflüsse oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände berechtigen zu einer angemessenen Fristverlängerung.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle erforderlichen Vorleistungen rechtzeitig zu erbringen und die Baustelle in einem geeigneten Zustand bereitzustellen. Bei Verzögerungen durch den Auftraggeber verschiebt sich der Fertigstellungstermin entsprechend.

§ 6 – Abnahme

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fertig gestellten Leistungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung abzunehmen. Die Abnahme kann schriftlich, mündlich oder durch Inbetriebnahme der hergestellten Leistung erfolgen.

Wesentliche Mängel, die einer Abnahme entgegenstehen, sind vom Auftraggeber bei der Abnahme zu benennen. Nicht wesentliche Mängel sind in ein Abnahmeprotokoll aufzunehmen und berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Mit der Abnahme gehen Gefahren und Risiken auf den Auftraggeber über.

§ 7 – Gewährleistung und Mängelhaftung

Die Gewährleistungsfrist beträgt nach den gesetzlichen Regelungen des BGB 5 Jahre für Bauwerke und 2 Jahre für sonstige Werkleistungen, jeweils ab Abnahme.

Der Auftraggeber hat erkannte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen (Mängelrüge). Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung zu beseitigen (Nacherfüllung).

Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder verweigert der Auftragnehmer die Nacherfüllung, hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag.

Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die auf unsachgemäßer Behandlung, natürlichem Verschleiß, fehlerhafter Wartung oder Eingriffen Dritter beruhen.

§ 8 – Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstehen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden auf die Höhe des Auftragswerts begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 – Eigentumsvorbehalt

Gelieferte und eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers, soweit ein Eigentumsvorbehalt nach der Einbausituation rechtlich möglich ist.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die vorbehaltenen Waren zu verpfänden, zu übereignen oder anderweitig zu belasten, bevor die vollständige Bezahlung erfolgt ist.

§ 10 – Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

Schäden, die durch unvollständige oder fehlerhafte Informationen des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.

§ 11 – Datenschutz

Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Kontaktdaten) werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder gesetzlich vorgeschrieben wird.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 12 – Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als der Verbraucher dadurch nicht den Schutz verliert, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Leinzell.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Hinweis für Verbraucher: Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.